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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2019 - L 15 AS 81/19 B ER   

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https://dejure.org/2019,85573
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2019 - L 15 AS 81/19 B ER (https://dejure.org/2019,85573)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.05.2019 - L 15 AS 81/19 B ER (https://dejure.org/2019,85573)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Mai 2019 - L 15 AS 81/19 B ER (https://dejure.org/2019,85573)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EGMR, 05.04.2016 - 33060/10

    Vertretungsverbot gegen einen Anwalt ohne vorherige Durchführung einer mündlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2019 - L 15 AS 81/19
    Entgegen der Rechtsansicht der sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Menschengerichtshofs (EGMR, Urteil vom 5. April 2016 - 33060/10 [H .../.

    I.], NJW 2017, 2455) berufenden Antragsteller gebietet Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in sozialgerichtlichen Verfahren nicht stets die Durchführung einer nach der einschlägigen Regelung des § 124 Abs. 1 SGG lediglich für Hauptsacheverfahren grundsätzlich vorgesehenen mündlichen Verhandlung.

  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 9.98

    Normenkontrollverfahren; Verfahrensermessen; Verhandlung, mündliche; öffentliche;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2019 - L 15 AS 81/19
    Auch in der Literatur wird dementsprechend die Ansicht vertreten, dass die Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 EMRK eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung dann zulässt, wenn dies aus sachlichen Gründen, etwa wegen Eilbedürftigkeit der Sache geboten ist (Aussprung in: Roos/Warendorf, SGG, 1. Auflage 2014, § 124 Rn. 97 unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Dezember1999 - 4 CN 9.98 -, NVwZ 2000, 810 [für ein Normenkontrollverfahren]; vgl. auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Auflage 2017, § 124 Rn. 5 m.w.N; Wahrendorf in: Roos/Wahrendorf, SGG, § 86b Rn. 245).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2019 - L 15 AS 167/19
    Die hiergegen beim Senat eingelegte Beschwerde) blieb erfolglos (Beschluss vom 20. Mai 2019 - L 15 AS 81/19 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2019 - L 15 AS 82/19
    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen nimmt der Senat insoweit auf seinen zum Az. L 15 AS 81/19 B ER ergangenen Beschluss vom heutigen Tag Bezug, mit dem er die Beschwerde der Antragsteller gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes zurückgewiesen hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2020 - L 13 AS 275/19
    Abgesehen davon, dass eine Eilbedürftigkeit der gerichtlichen Entscheidung in einstweiligen Rechtschutzverfahren, in denen wie vorliegend bereits in zweiter Instanz existenzsichernde Leistungen geltend gemacht werden, regelmäßig vorliegt und dieser bei Durchführung einer mündlichen Verhandlung in einer Vielzahl von Verfahren vor dem Senat praktisch nicht Rechnung getragen werden könnte (vgl. Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. Mai 2019 - L 15 AS 81/19 B ER -m.w.N.), kann der Senat bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung die Ausführungen der Antragstellerin als zutreffend unterstellen.
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